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Entscheidung zum Thema „Luxusauto“ im Scheidungsverfahren

Entscheidung zum Thema „Luxusauto“ im Scheidungsverfahren

GK, Managerin eines privaten Unternehmens in Ankara, reichte die Scheidung von ihrem Ehemann, dem Bauunternehmer AK, mit dem sie 22 Jahre verheiratet war, ein. Während ihr Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Gölbaşı lief, beantragte GK die Zuteilung des blauen Luxus-Cabrios Mustang ihres Mannes mit ausländischem Kennzeichen. Der dem Gericht von der Generalzolldirektion des Handelsministeriums zugesandte Haftbefehl besagte, dass das Fahrzeug vom Beklagten AK aus dem Ausland eingeführt und bis zum 10. Juni 2026 genutzt wurde. Das Gericht entschied, dass das fragliche Fahrzeug der Klägerin GK für die Dauer seiner Nutzung in der Türkei zugeteilt, zum Gerichtsgebäude abgeschleppt und die Schlüssel und Dokumente dem Gerichtsschreiber übergeben werden sollten. AK legte über ihren Anwalt Widerspruch gegen die Entscheidung ein.

„Es war schockiert über die Zuteilung des Fahrzeugs“

Zu diesem Thema sagte AK: „Wir waren zwei bis drei Jahre in Amerika. Das Gericht hat meinen Mustang, den ich für zwei Jahre vorübergehend importiert hatte, meiner Frau auf interessante Weise zugeteilt. Ich halte diese Entscheidung für beispiellos. Wir haben mit unserem Anwalt Einspruch dagegen eingelegt. Ich weiß nicht, wie das Ergebnis aussehen wird. Aber ich hatte zu diesem Zeitpunkt nur ein Fahrzeug, und die Zuteilung dieses Fahrzeugs an meine Frau hat uns wirklich schockiert. Das eigene Fahrzeug meiner Frau, das sie während ihres Amerikaaufenthalts gekauft hatte, steht noch dort, sie hatte es nicht mitgebracht. Ich habe dieses Fahrzeug vorübergehend mit großem Aufwand aus Amerika importiert. Das Gericht hat zuerst das Haus zugeteilt, dann das Fahrzeug. Da sie mit meiner Tochter zusammenlebt, ist das Haus ganz normal, ich glaube nicht, dass es damit ein Problem gibt. Aber die Zuteilung des Fahrzeugs hat uns wirklich schockiert. Ich konnte es auch nicht verstehen. Es ist kein notwendiger Bedarf. Ich glaube nicht, dass es im türkischen Zivilgesetzbuch eine solche Zuteilung für die Ehe gibt. Ich glaube auch nicht, dass es eine solche Verpflichtung gibt. Es wird ein Präzedenzfall sein. Entscheidung."

„WIR HALTEN ES NICHT FÜR UNRECHTMÄSSIG“

Auch AKs Anwältin Senem Yılmazel betonte, dass der Prozess noch liefe, und sagte: „So etwas sehe ich noch nie in meinem Leben. Diese Entscheidung wurde mit einem Memorandum getroffen. Wir legen sofort Widerspruch dagegen ein. Gemäß Artikel 169 des türkischen Zivilgesetzbuches treffen die Gerichte während der Scheidungsphase Maßnahmen bezüglich des Lebensunterhalts der Parteien, der Vermögensverwaltung, Kinderfragen und der Wohnungsfrage. In diesem Fall wurde das Haus jedoch bereits der anderen Partei zugeteilt. Wir befanden es jedoch für rechtswidrig, dass die Luxusmarke, das einzige Fahrzeug meines Mandanten, der anderen Partei zugeteilt wurde. Daher bereiteten wir rasch einen Widerspruchsantrag vor und reichten ihn ein. Wir halten dies rechtlich nicht für angemessen.“

Yılmazel erklärte, dass auch die Gegenpartei des Klägers in einer guten Position sei und fügte hinzu: „Mein Mandant hat ebenfalls Einkommensprobleme. Dies ist sein einziges Fahrzeug. Er kann seine Geschäfte nicht mit einem anderen Fahrzeug abwickeln. Die Gegenpartei hingegen besitzt ebenfalls ein Luxusfahrzeug. Sie hat ihr Fahrzeug jedoch im Ausland zurückgelassen. Mein Mandant hingegen ist mit seinem eigenen Fahrzeug angereist. Daher halten wir die Situation für ungerecht und haben Einspruch erhoben. Wir vertrauen der türkischen Justiz und warten auf das Ergebnis. Mein Mandant ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb eines Jahres nach Amerika zu liefern. Daher ist diese Entscheidung nicht anwendbar. Sobald die Zollgesetzgebung in Kraft tritt, kann mein Mandant das Fahrzeug ohnehin niemandem zur Verfügung stellen. Er ist verpflichtet, das Fahrzeug nach einer bestimmten Frist ins Ausland zu liefern.“

Quelle: DHA

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